ACCESS@KIT als Befugte Stelle 

Das ACCESS@KIT handelt als Befugte Stelle nach §45c (3) UrhG. Befugte Stellen sind gemeinnützige Einrichtungen, die ohne gewerbliches Ziel Menschen mit Blindheit, Seh- und Lesebehinderungen einen barrierefreien Zugang zu Bildung und Information eröffnen. Sie dürfen: 

  • veröffentlichte Sprachwerke (Text oder Audio), 
  • grafische Aufzeichnungen von Musikwerken, 
  • Illustrationen jeglicher Art 

in barrierefreie Formate umwandeln, vervielfältigen und an berechtigte Personen oder andere befugte Stellen weitergeben (§§ 45a–45d UrhG). Eine Weitergabe von unveröffentlichten Werken wie Skripte, Übungsblätter oder interne Lehrmaterialien außerhalb des KIT ist nicht möglich. 

Verantwortung und Schutzmaßnahmen 

Wir sind verpflichtet, die Berechtigung der Nutzung unseres Angebots zu prüfen, die Zweckbindung zu beachten und die entsprechenden Vorgänge zu dokumentieren. Wir geben Inhalte nicht an Unberechtigte weiter und wahren damit die Rechte der Urheber und Verlage. Außerdem achten wir auf Datenschutz, IT-Sicherheit und protokollieren nach dem Grundsatz der Datenminimierung.  

Nutzung der barrierefreien Werke 

Die Nutzung der bereitgestellten Werke ist ausschließlich für eigene studiumsbezogene und wissenschaftliche Zwecke gestattet. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Zur Sicherstellung der rechtmäßigen Nutzung: 

  • wird eine bindende Nutzungsvereinbarung abgeschlossen, 
  • dokumentiert das ACCESS@KIT relevante Nutzungsdaten,
  • erfolgt die Speicherung ausschließlich auf Systemen der technischen Infrastruktur (Servern) des KIT.  

Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann befristet oder unbefristet, teilweise oder vollständig von der Nutzung des Service des ACCESS@KIT ausgeschlossen werden.  

Rechtliche Hinweise 

Die Arbeit des ACCESS@KIT erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze. Die Details sind in der Benutzungsordnung geregelt.